[Spiel] Wir erfinden neue Gesetze
Von Ccc1475, am 4. September 2024 um 15:14:36
§615 setzt § 612 außer Kraft an Tagen, die auf "g" enden und mittwochs.
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§ 616 verpflichtet dazu, § 522 nachzuschlagen.
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§ 617 verpflichtet, dass man bei Sonne einen Schirm mitnimmt.
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§ 618
Alle User mit Sonderschrift müssen ab heute zwecks besserer Auffindbarkeit in den Verzeichnissen eine normale Schrift verwenden.
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§ 619
Jeder, der im Besitz eines funktionstüchtigen Mobiltelefons ist, darf jetzt den Mitspieler beglückwünschen, von dem er als letztes beglückwünscht wurde.
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§ 620
Motorisierte Laubbläser dürfen nur noch am 29. Februar von 14-17Uhr benutzt werden.
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Von Harmownie, am 1. Oktober 2024 um 06:32:11
§ 621
Es darf im Dunkeln nur noch mit Stirnlampe das Haus verlassen werden.
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Von jemand_99, am 1. Oktober 2024 um 20:31:43
§ 622
An Tagen, die auf -g oder -h enden, dürfen osts mit einem abgeschlossen werden
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Von jemand_99, am 1. Oktober 2024 um 20:33:31
§ 622
An Tagen, die auf -g oder -h enden, dürfen Posts mit einem abgeschlossen werden So natürlich, der Post dadrüber kann weg
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§ 623 - Über die Vorsicht gegenüber außergewöhnlichen Lebensmitteln
Zur Förderung des allgemeinen Wohlergehens und der Entlastung des Gesundheitssystems ist der Verzehr, sowie das Bewerben oder Bereitstellen zum Verzehr, von Schwimmnudeln, Teeeiern, Glühbirnen, Kabelsalat und Scheuermilch mit sofortiger Wirkung verboten. Auszunehmen sind nur solche Produkte, für die nachgewiesen wird, dass sie ausschließlich aus Lebensmitteln bestehen, die anderenfalls nicht unter dieses Gesetz fallen würden.
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§624 Alle Paragraphen zum Thema Lebensmittel werden aufgehoben. :P
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§ 625
In § 624 wird das Wort "aufgehoben" gestrichen und stattdessen "angewandt" eingefügt.
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§ 625
Verbietet Verbote
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Sorry
§ 626 verbietet Verbote
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§ 627 verbietet Verbote zu verbieten
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§ 628
Verbietet das Verbot, Verbote zu verbieten.
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§ 629
Für Mehrfach-Verneinungen im Forum muss künftig eine Strafe von 10.000 Equus gezahlt werden.
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§ 630
Geldstrafen sind nur erlaubt, wenn es einen zwingenden Grund dafür gibt.
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§ 631
Auf Basis von Gesetzen erhobene Geldstrafen erfüllen die Voraussetzung eines zwingenden Grundes.
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§ 632 Hundeleckerlis dürfen nicht an Katzen verfüttert werden, außer sie bestehen aus Fisch.
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§ 633 Leckerlis dürfen ab sofort nur im Handstand verfüttert werden
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§ 634
Wer sich bei der Verfütterung von Leckerlies verletzt, darf den Hersteller verklagen, sofern auf der Verpackung kein Warnhinweis auf die Verletzungsgefahr vorhanden ist.
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§ 635
Die nächsten drei Paragraphen müssen mit dem Wort "erstaunlicherweise" beginnen und mit "Pfifferling" enden, um gültig zu sein.
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